Behandlung von quellensteuerpflichtigen Kreditoren bei Daueranordnungen
Die Behandlung von quellensteuerpflichtigen Kreditoren ist laut SAP-Hinweis "707915 – Quellensteuer funktioniert nicht in Daueranordnungen" für Daueranordnungen nicht vorgesehen.
Dieses Verhalten kann umgangen werden, indem in der Transaktion F8Q1 der Kreditor auf dem Einstiegsbild angegeben wird (und nicht im Detailbild). Die Quellensteuerverarbeitung wird dann nicht durchlaufen.
Innerhalb von xFlow Public Sector PS-M wurde die Funktion zum Anlegen von Daueranordnungen entsprechend angepasst. Dadurch ist es nun möglich, Daueranordnungen auch für quellensteuerpflichtige Kreditoren zu erfassen.